LF6-Kaufvertrag
(Klassenarbeit
am 21.05.2015)
Peise
& Nachlässe
♥
Der
Preis kann in inländischer, als auch in ausländischer Währung
vereinbart sein.
♥
Keine
genaueren Angaben im Kaufvertrag..(2)
→
Preis
bezieht sich auf eine handelsübliche Menge wie z.B. je Liter, je
Gramm ect & enthält
keine Umsatzsteuer.
♥ Vetrag
ohne Preisangaben möglich..(2)
→
wenn der
Lieferer den Preis erst nach der Beschaffung oder Produktion
ermitteln kann bzw. dann erst ermittelbar ist.
(Beispiel:
Der Preis richtet sich nach den aktuellen Rohstoffpreisen.)
→
Beide
Vertragspartner einverstanden sind.
♥
Definition:
Nachlässe auf den Angebotspreis = sogenannte Rabatte
Verringern
den Preis & könnenaus verschiedenen Gründen, in verschiedenen
Formen & Zeitpunkten gewährt werden.
♥
Gründe
für Rabattgewährung sind..(5)
→
Bar-
oder Sofortzahlung „Skonto“
→
Abnahme
größerer Mengen „Mengenrabatt“
→
Weiterverkauf
der Ware „Händler- oder Wiederverkäuferrabatt“
→
Regelmäßiger
Einkauf bei einem Lieferanten „Treuerabatt“
→
Besondere
Anlässe (z.B. Geschäftsjubiläen) oder aufgrund einer einmaligen
Vereinbarung mit dem Kunden.
♥
Formen
der Rabattgewährung
Als
Preisnachlass(2):
→
Einheitlich
für alle Kunden (unabhängig von der Bestellmenge) „Einheitsrabatt“
→
Gestaffelt
nach Bestellmenge (z.B. ab 100 Stück 2%, ab 200 Stück 3%)
„Staffelrabatt“
Als
Mengenrabatt(2):
→
Bei
Abnahme von 20 Flaschen gibt es eine Flasche gratis drauf!
„Draufgabe“
→
Bei
Abnahme von 20 Flaschen, werden nur 18 berechnet! „Dreingabe“
♥
Zeitpunkt
der Rabattgewährung(2)
→
Rabatt
für vorzeitige bzw. sofortige Zahlung, wenn eine Zahlungsfrist
vereinbart
wurde. „Skonto“
→
Nachträglich
gewährter Rabatt, z.B. am Geschäftsjahresende, wenn ein Kunde einen
bestimmten Jahresumsatz oder Einkaufsmenge erzielt hat. „Bonus“
♥
Gibt
es einschränungen bei der Vergabe von Rabatten?
Nein,
seit der Aufhebung des Rabattgesetztes & der Zugabeverordnung
gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen zur Vergabe von Rabatten
mehr.
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